Die Kostenrechnung nach ARTISET spielt auch für die Alters- und Pflegezentren immer mehr eine wichtige Rolle, sind doch die Tarife der verschiedenen Kostenträger darauf zu begründen. Mit unserer Fach- und Branchenkompetenz begleiten wir Sie bei der Umsetzung oder Überprüfung.
Kostenrechnung nach ARTISET
ARTISET Schweiz hat drei betriebswirtschaftliche Instrumente erarbeitet, um Heimen und Institutionen die Umsetzung der gesetzlichen Bestimmungen des Krankenversicherungsgesetzes (KVG) und der Interkantonalen Vereinbarung für Soziale Einrichtungen (IVSE) zu erleichtern und die Vergleichbarkeit von Auswertungen aus der Buchhaltung zu ermöglichen.
Die Gerichtsentscheide und verschiedene Tarifdiskussionen aus dem Jahr 2018 haben aufgezeigt, dass eine korrekte Kostenrechnung für die Bestimmung der Tarife insbesondere der Pension, der Betreuung und der Pflege unumgänglich sind.
Unser Kompetenz und Beratungsangebot
Aufbau der Kostenrechnung nach ARTISET
Wir beraten Sie oder übernehmen die Projektleitung bei der Konzeption und dem Aufbau der Kostenrechnung. Die sinnvolle Abbildung der Institution in Kostenstellen, betriebswirtschaftlich und unternehmerisch sinnvolle Umlagen- und Verrechnungen, eine zweckmässige Leistungserfassung und eine korrekte Anlagebuchhaltung sind Resultate der Arbeiten. Nicht zu unterschätzen ist die technische Umsetzung in den IT-Lösungen sowie die Implementation eines Cockpits zur Führungsunterstützung.
Check-Up
Mit einem Check-Up nehmen wir eine Beurteilung der Kostenrechnung Ihres Heimes bzw. Ihrer Institution vor, um die korrekte Umsetzung und allfällige Handlungsfelder zu erkennen. Basis dazu sind die Vorgaben von ARTISET zur Kostenrechnung.
Erstellung Kostenrechnung nach ARTISET
Gerne unterstützen wir Sie bei der Erstellung der Kostenrechnung. Dies kann punktuell bei Fragen sein, einmalig z.B. bei einem Personalwechsel oder aber auch jährlich wiederkehrend sein
Schulung Kostenrechnung
Bei Bedarf bieten wir gerne auch eine Einführung und Schulung der Kostenrechnung nach ARTISET hausintern an. Die Schulung wird optimal an Ihre Ausgangslage angepasst.
Überleitung der Daten z.B. nach SOMED
Je nach Kanton müssen die Daten in weitere Statistiken überleitet werden. Gerne unterstützen wir Sie dabei, aber auch in der jährlichen Erstellung der SOMED-Statistik.
Fachartikel «Rechtssprechung erhöht Druck für Kostenrechnung für Alters- und Pflegezentren»