Mit der einheitlichen Finanzierung ambulanter und stationärer Leistungen – steht dem Schweizer Gesundheitswesen eine der grössten Strukturreformen der letzten Jahre bevor. Ziel der Reform ist es, die heute unterschiedlichen Finanzierungslogiken zwischen ambulanten, stationären und später auch pflegerischen Leistungen zu harmonisieren. Damit sollen Fehlanreize reduziert, die integrierte Versorgung gestärkt und die Verlagerung in medizinisch sinnvolle, wirtschaftlichere Versorgungsformen erleichtert werden.
Die wichtigsten Etappen von EFAS
Die Umsetzung erfolgt in zwei Stufen. In einer ersten Phase ab 2028 werden ambulante und stationäre Leistungen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung nach einem einheitlichen Schlüssel finanziert: Die Kantone tragen mindestens 26,9 Prozent, die Versicherer höchstens 73,1 Prozent der Nettokosten. In einer zweiten Phase ab 2032 werden auch die Pflegeleistungen in Heimen und in der Spitex in das neue System integriert. Dann werden die heutigen Restfinanzierungsmodelle der Kantone und Gemeinden durch tarifbasierte Lösungen ersetzt. Gleichzeitig sollen die Pflegebedarfsermittlung vereinheitlicht und die Grundlagen für sachgerechte, schweizweit besser vergleichbare Tarife geschaffen werden.
Konkrete Konsequenzen für Spitäler
Für Spitäler bedeutet EFAS vor allem eine Verschärfung des Drucks, stationäre und ambulante Leistungen stärker als zusammenhängendes Leistungsportfolio zu steuern. Wenn ambulante und stationäre Leistungen künftig nach derselben Finanzierungslogik getragen werden, sinken die systembedingten Hürden für die Ambulantisierung. Das erhöht den Anreiz, Leistungen in ambulante Settings, Tagesstrukturen oder integrierte Behandlungspfade zu verlagern. Für Akutspitäler, Rehas und Psychiatrien wird es damit noch wichtiger, ihre Portfolios aktiv zu überprüfen: Welche Leistungen bleiben stationär sinnvoll, welche lassen sich ambulant oder hybrid organisieren, und wo braucht es Kooperationen mit nachgelagerten Anbietern?
Konkrete Konsequenzen für Heime und Spitex- Organisationen
Für Alters- und Pflegeheime sowie Spitex-Organisationen wird EFAS ab 2032 tragend. Dann wird die heutige Pflegefinanzierung mit Versicherungsbeiträgen, Patientenbeteiligung und kantonal beziehungsweise kommunal geregelter Restfinanzierung durch tarifbasierte Lösungen im EFAS-System abgelöst. Bei Heimen ist nur die KVG-pflichtige Pflege betroffen, bei den Spitex-Organisationen nur die KLV-Leistungen, übrige Leistungsbereiche sind nicht oder nicht direkt betroffen. Die Bedeutung von standardisierten Kostenrechnungen, einer nachvollziehbaren Leistungserfassung und einer einheitlichen Pflegebedarfsermittlung steigen, um die Tarifbemessung möglichst fair auszugestalten. Zudem sind wir überzeugt, dass analog den Spitälern, das Benchmarking der Kosten vs. die Leistungen zunehmen wird und dadurch der Tarifdruck für Heime- und Spitex-Organisationen steigen wird. Dies nicht zuletzt auch aus Verschiebungen von Governance-Fragen: Gemeinden und Kantone verlieren im Bereich der Pflege teilweise ihre bisherige Rolle als direkte Restfinanzierer und müssen ihre Steuerungsfunktion neu definieren.
Für Heime und Spitex-Organisationen heisst das: Die bisherigen politischen und finanziellen Sicherheiten bis hin zu Defizitdeckungen aus lokal ausgehandelten Finanzierungsarrangements werden tendenziell schwächer. Im Gegenzug steigen die Anforderungen an Professionalität, Benchmarking-Fähigkeit und strategische Positionierung im regionalen Versorgungsnetz.
Empfehlungen: Was Organisationen und Verbände bereits heute tun können
EFAS stärkt jene Modelle, die über Sektorengrenzen hinweg Versorgung koordinieren und unnötige stationäre Aufenthalte vermeiden. Wer keine belastbaren Partnerschaften mit ambulanten Leistungserbringern, Heimen oder Spitex-Organisationen aufweist, riskiert, im zukünftigen Versorgungssystem an strategischem Einfluss zu verlieren. Strategisch sind daher alle Leistungserbringer gefordert, sich in Richtung integrierte Versorgung weiterzuentwickeln. Es braucht eine strategische Überprüfung des eigenen Leistungsportfolios. Für Spitäler heisst das insbesondere: ambulante Potenziale, Austrittsmanagement und regionale Partnerschaften aktiv ausbauen. Für Heime und Spitex bedeutet es, ihre Rolle in integrierten Versorgungspfaden zu schärfen – zum Beispiel in der Übergangspflege, in chronischen Versorgungssituationen oder im Zusammenspiel mit Hausärzteschaft, Therapien und Sozialdiensten.
Weiter sollten Spitäler, Heime und Spitex-Organisationen ihre Kosten- und Leistungsrechnung konsequent auf Vergleichbarkeit und Tarifähigkeit ausrichten. EFAS macht Datenqualität zu einer strategischen Ressource. Verbände sind bereits dran, sich für ihre Mitglieder auf die Tarif- und Umsetzungsphase vorzubereiten. Notwendig sind gemeinsame Datengrundlagen, Benchmarks (wozu wir für Heime gerne auch auf unsere aktualisierte Benchmarking-Plattform verweisen), Standards für Kostenrechnung, abgestimmte Positionen zu Tarifstrukturen, Pflegebedarfsermittlung und Governance-Fragen.
Fazit
Für Spitäler steht die stärkere Verzahnung von stationär und ambulant im Vordergrund, für Heime und Spitex rückt die tarif- und datenbasierte Neuordnung der Pflegefinanzierung näher. Wichtig zu erwähnen ist zudem, dass die Datenflüsse sich wesentlich ändern werden. Während heute die Rechnungen zwischen Versicherungen und Kantons- bzw. Gemeindebeitrag gesplittet werden, erfolgt zukünftig die Abrechnung summarisch gegenüber den Versicherungen, welche die Verrechnungen mit den Kantonen und Gemeinden über eine Gemeinsame Einrichtung KVG (GE KVG) vornehmen sollen.