Angesichts der unverändert angespannten finanziellen Lage von vielen Spitälern in der Schweiz, ist die finanzielle Abgeltung von nicht über Tarife finanzierten Leistungen nach wie vor eine wichtige Einnahmequelle. Die kantonal zum Teil deutlich unterschiedlich geregelten Abgeltungen über die gemeinwirtschaftlichen Leistungen (GWL) haben in den vergangenen Jahren weiter an Bedeutung gewonnen.
Bei gemeinwirtschaftlichen Leistungen (GWL) handelt es sich in der Regel um versorgungspolitisch notwendige, aber wirtschaftlich nicht abgedeckte Leistungen wie universitäre Lehre und Forschung oder die Aufrechterhaltung regionaler Spitalstrukturen, die für die öffentliche Gesundheit und Patientenversorgung unerlässlich sind. Überdies gibt es Kantone, welche mit ihren GWL-Beiträgen neue Angebote fördern wollen. Mit der Entschädigung für die GWL wird sichergestellt, dass wichtige medizinische und wissenschaftliche Aufgaben erfüllt werden, die sonst nicht angeboten würden.
Die GWL sind kantonal geregelt. Die Aufrechterhaltung von Spitalkapazitäten aus regionalpolitischen Gründen sowie die Abgeltung von universitärer Lehre und Forschung sind in den meisten Kantonen einheitlich definiert. Hingegen gibt es über alle Kantone eine Vielzahl weiterer Entschädigungen innerhalb den GWL, welche spezifisch auf die Bedürfnisse und Gegebenheiten in den Kantonen selbst ausgerichtet sind. So gibt es beispielsweise in Tourismusregionen Entschädigungen für Vorhalteleistungen während der touristischen Nebensaison.
Stand an vorhandenen Publikationen
Eine Studie von Ecoplan erstellte Vergleiche von innerhalb den GWL geleisteten Beiträgen. Einerseits wurden die Daten durch Befragungen bei den Kantonen erhoben und andererseits wurden die in den offiziellen Statistiken gemeldeten Daten einbezogen. Die Studie konnte, trotz eher ungenügender Datenlage, folgende Erkenntnisse liefern:
• Die Entschädigungen in den Kantonen, zum Teil bedingt durch die unterschiedlichen Kantonsgrössen bzw. den unterschiedlichen Finanzierungsbedarf, bewegten sich im Jahr 2016 von CHF 1,5 Mio. im Kanton Zug bis zu CHF 328.6 Mio. im Kanton Genf.
• Die Auswertung nach Leistungskategorien zeigte, dass die grösste Komponente die universitäre Lehre und Forschung betrifft. Die Entschädigungsbandbreiten hier bewegten sich zwischen CHF 140,5 Mio. im Kanton Genf und CHF 0,4 Mio. im Kanton Zug bzw. keinen Entschädigungen in den Kantonen Wallis, Jura, Waadt und Neuenburg.
• Der Einfluss auf OKP-Tarifermittlungsrelevanten Kosten konnte mangels Datenqualität nicht eindeutig ermittelt werden. Die unterschiedlichen Finanzierungsmodelle der einzelnen Kantone liessen keine eindeutigen Erkenntnisse zu.
Eine im Jahr 2021 erschienene Studie der Universität Basel zeigte bei den GWL einen neuen Höchststand seit Einführung der neuen Spitalfinanzierung im Jahre 2012. Die Studie beleuchtete die Gesamtsubventionen an Spitäler, bestehend aus GWL (primär für Forschung und Lehre, Aufrechterhaltung von Spitalkapazitäten aus regionalpolitischen Gründen), aus Sicht der Studie überhöhten Basisfallwerten (da Kantone selbst Spitäler betreiben) sowie aus Investitionskosten, welche offen oder verdeckt (etwa über günstige Vermietungen von Immobilien) entschädigt wurden.
In der Betrachtung nach Kantonen war besonders auffällig, dass die Zunahmen über die Jahre insbesondere in jenen Kantonen erfolgten, in denen die Gesamtsubventionen in absoluten Zahlen bereits am höchsten waren, so bspw. in Zürich, Waadt und Genf.
Die aktualisierte Studie der Universität Basel aus dem Jahr 2025 bestätigte den Trend der laufenden Zunahmen erneut. Laut der Studie flossen im Jahr 2023 CHF 3,6 Mia. Subventionen (bestehend aus Entschädigungen für GWL, für gemäss Studie überhöhten Basisfallwerten sowie Investitionssubventionen) an die Spitäler, wovon die Abgeltungen für GWL CHF 2,8 Mia. betrugen. Im Jahr 2023 kamen neu direkte Finanzhilfen hinzu.
Die Betrachtung der Entschädigungen für GWL nach Kantonen zeigt unter den Spitzenplätzen keine grossen Veränderungen. Wiederum figurieren die Kantone Waadt, Genf und Zürich unter den Top 3. Während die Entschädigungen für GWL in den Kantonen mit den höchsten Entschädigungen stetig zugenommen haben, gab es bei den Kantonen mit den geringsten Entschädigungen auch Reduktionen, so zum Beispiel im Kanton GL am kontinuierlichsten über den betrachteten Zeitraum.
