Die Umsetzungspläne des Bundesrates zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Pflege und der Förderung ihrer beruflichen Entwicklung im Rahmen der 2. Etappe werden in Kürze erwartet.
Zur Diskussion stehen Massnahmen zur Entlastung der Pflegekräfte und Förderung der Attraktivität des Berufes. Neben der Einführung von Gesamtarbeitsverträgen für einheitliche Arbeitsbedingungen und verschärften Regelungen zur Entschädigung von Sonderarbeitszeiten stehen die Optimierung der Dienstplanung wie auch die Reduktion der Normalarbeitszeit im Fokus.
Dienstplanung
Ein zentrales Element der Reform ist die Optimierung der Dienstplanung (künftig mindestens vier Wochen im Voraus), um ungeplante Einsätze zu reduzieren. Für kurzfristige Änderungen sind ein Zeitausgleich oder Lohnzuschlag vorgesehen. Unsere Studie „Arbeitszeitmodellen in Schweizer Alters- und Pflegeheimen“ zeigt ebenfalls auf, dass sich Mitarbeitende einen stabilen Dienstplan, gleichzeitig aber auch Flexibilität wünschen. Arbeitgeber hingegen sind bereits heute gefordert.

Heime nutzen bewährte Methoden zur Abdeckung von Spitzenzeiten wie einen abteilungsübergreifenden Personaleinsatz. Volumenbedingt profitieren vor allem grössere Betriebe von ihrer Flexibilität bei der Planung über Abteilungen hinweg. Aber auch kleinere Organisationen können mit Poollösungen mit Partnerbetrieben personellen Engpässen entgegenwirken. Auch ein fixer Springerpool ganzer Versorgungsregionen kann Entlastung aus Betriebssicht bieten.
Neben der Diskussion über Poollösungen oder Selbstorganisationsmodelle, in welcher auch technologische Mittel die Planung unterstützen (Planung unter Einbezug von KI), sollten auch die Schicht- und Dienstzeitengestaltung berücksichtigt werden. Das wachsende Bedürfnis nach Flexibilität ist dabei zentral. Teilzeitmodelle könnten so gestaltet werden, dass Mitarbeitende Vollzeit arbeiten, aber mehr Ferien beziehen. Dies verbessert die Work-Life-Balance für Arbeitnehmende und bietet stabilere Planbarkeit mit gleichzeitigen Freiräumen für Arbeitgebende.
Arbeitszeit
Zur Diskussion steht die Reduktion der Normalarbeitszeit auf bis zu 38 Stunden pro Woche und eine Verstärkung der Regelungen zur Entschädigung von Sonderarbeitszeiten. Die Belastung für Pflegende soll durch Zeitausgleich oder Lohnzuschlag abgegolten werden. Eine Grobabschätzung verschiedener Szenarien hilft finanzielle und personelle Auswirkungen abzuschätzen: Was sind Folgen bei gleichbleibendem Lohn? Wie entwickelt sich der Personalbedarf bei Reduktion der bezahlten Pausen / anderer Arbeitszeitmodelle? Welcher Bedarf an zusätzlichem Personal resultiert hieraus? Wie könnte ein zukünftiges Lohnsystem aussehen, um Sonderarbeitszeiten fair zu berücksichtigen?
Voten aus der Vernehmlassung
Die Vernehmlassung kritisiert die geplante Separierung des Arbeitsrechts für Pflegeberufe mit dem neuen Bundesgesetz über die Arbeitsbedingungen in der Pflege (BGAP). Gemäss der Stellungnehmenden würde ein separates Pflegearbeitsrecht durch Doppelspurigkeit zu einer unnötigen Komplexität führen. Neue Regelungen sollen für eine kohärente Arbeitsorganisation direkt im Arbeitsgesetz (ArG) verankert werden.
Laut Art. 2 Abs. 1 BGAP gelten die Bestimmungen nur für Pflegeberufe, aber indirekt wird auch Druck zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen auf andere Berufsgruppen ausgeübt, welche auch im Schichtmodell und unter vergleichbaren Bedingungen arbeiten. Die Einführung des BGAP könnte eine ungerechtfertigte Ungleichbehandlung zwischen Pflegenden und weiteren Berufsgruppen zur Folge haben. Betriebe werden sich folglich mit weiteren Forderungen auseinandersetzen müssen.
Die Annahme des EDI, dass die resultierenden Mehrkosten durch interne Umverteilungen aufgefangen werden können, stösst auf Widerstand. Die bereits bestehende Unterfinanzierung in Spitälern und die hohe Personalkostenquote lassen eine solche Umverteilung unrealistisch erscheinen (u.A. ARTISET, ASPS, FDP, GDK, H+, santésuisse, SAV, Spitex Schweiz).
Grösstenteils besteht das Bedürfnis, die Normalarbeitszeit auf 40 bis 42 Stunden anzusetzen. ARTISET setzt sich klar gegen eine Begrenzung ein, um den Betrieben maximale Flexibilität bei individuellen Arbeitszeitmodellen zu bieten und die Mitarbeiterbedürfnisse bestmöglich zu berücksichtigen.
Zusammenfassend wird eine Anpassung des Personalbestands durch die Einführung der Bestimmungen wahrscheinlich. Es ist jedoch bereits jetzt schwierig, das Personal zu finden. Eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen erfordert zudem eine angemessene Finanzierung.