Die Revision des Mindeststellenplans Pflege und Betreuung im Kanton Zürich, welcher am 1.1.2026 in Kraft treten soll, stellt einen bedeutenden Schritt zur Anpassung der strukturellen und qualitativen Anforderungen in der stationären Langzeitpflege dar. Die Neuerungen nehmen Bezug auf den zunehmenden Fachkräftemangel, die steigende Komplexität der Pflege und die veränderten Bedürfnisse der Bewohnenden. Gleichzeitig ergeben sich Auswirkungen auf die Organisation und die Personalplanung.
Die Einführung eines differenzierten Skill- und Grademix mit klaren Mindest- und Höchstanteilen für verschiedene Qualifikationsstufen fordert eine präzise Einsatzplanung und eine transparente Rollenverteilung im Team. Der Mindestanteil von Tertiärstufe A und B wurde auf 20 % reduziert. Wobei davon mindestens 15% Tertiär A sein müssen.
Neu können im MSTP auch pflegenahe Berufe wie Hebammen und Rettungssanitäter und medizinische Praxisassistentinnen angerechnet werden. Ebenso wird Personal berücksichtigt, welches für Betreuung und Aktivierung angestellt ist.
Die Erhöhung der Strukturzeit von 11% auf 15% sowie die Berücksichtigung von Betreuung und Hotellerie im quantitativen Stellenplan bieten Chancen, Führungsaufgaben und nicht produktive Leistungen angemessen zu integrieren. Gleichzeitig entfällt der separate Zuschlag für Nachtarbeit und Ausbildungsbegleitung, was eine effizientere Berechnung ermöglicht, aber auch eine klare interne Organisation voraussetzt. Die Herausforderungen liegen insbesondere in der Sicherstellung der Qualität bei gleichzeitiger Einhaltung der strukturellen Vorgaben. Institutionen müssen Konzepte entwickeln, die den effektiven Pflege- und Betreuungsbedarf abdecken und gleichzeitig die Attraktivität des Berufs steigern. Die Revision des MSTP gibt hierfür den strukturellen Rahmen vor, der durch gezielte Teamentwicklung und innovative Führungsansätze ergänzt werden muss.
Unterschiedliche Qualifikationsniveaus im Team erfordern eine gezielte Teamentwicklung, die auf Kompetenzorientierung, gegenseitiger Unterstützung und einer lernfördernden Kultur setzt. Führungspersonen sind gefordert, nicht nur die Einhaltung des MSTP sicherzustellen, sondern auch ein gesundes und stabiles Arbeitsumfeld zu schaffen. Die Pflege in der Langzeitversorgung muss neu gedacht und zukunftsorientiert gestaltet werden. Pflegeinstitutionen sind gefordert, die neuen Vorgaben nicht nur umzusetzen, sondern aktiv mitzugestalten – im Sinne einer personenzentrierten und qualitativ hochwertigen Versorgung.
Die Keller Unternehmensberatung AG bietet kompetente Unterstützung: von der detaillierten Stellenplananalyse über die Ausgestaltung eines passenden Skillund Grademix bis hin zur Optimierung von Prozessen, ebenso bei der gezielten Entwicklung von Führungskräften oder bei der Teamentwicklung.