Im Spätherbst 2023 haben wir eine Analyse zur Situation bei den strategischen Organen in Alters- und Pflegezentren gestartet. Die Ergebnisse zum Teil Vergütung möchten wir Ihnen vorstellen.
Zu rund 56% werden die strategischen Organe anhand einer Mischform von Pauschalen und Sitzungsgeldern entschädigt. Die Ansätze zur Vergütung mittels Voll- pauschalen oder nach Aufwand in Form von Sitzungsgelder / Tagessätzen werden jeweils zu etwa 20% in der Praxis umgesetzt. Ausserordentliche Leistungen werden bei fast allen Betrieben zusätzlich abgegolten (81%). Die Funktion des Aktuariats wird im Durchschnitt mit CHF 3’926 pro Jahr vergütet. Die Entlöhnung für die Mitglieder von Ausschüssen variiert je nach Ausschuss von minimal CHF 1’381 bis maximal CHF 4’690 im Mittel.
Im Durchschnitt beträgt die Gesamtvergütung für den Vorstand CHF 28’217, gewichtet pro Mitglied bedeutet dies eine Vergütung von CHF 4’875 pro Jahr. Wir konnten im Rahmen der Studie feststellen, dass die Vergütung zwischen den verschiedenen Betrieben stark variiert. Die Bandbreite reicht von CHF 667 bis zu CHF 13’333 pro Kopf und Jahr und ist ein Hinweis auf die deutlichen Unterschiede in der Vergütungsstruktur.
Das Honorar (exkl. Ausschüsse) des Präsidiums beläuft sich im Mittel auf CHF 11’196 und für die Mitglieder auf CHF 4’127. Die Vergütung setzt sich aus 58% Pauschalen, 37% Sitzungsgeldern und 5% Spesen zusammen. Zwischen dem Honorar des Präsidiums und den Vollzeitäquivalenten besteht ein moderater Zusammenhang im Betrieb. Folglich werden Präsidentinnen und Präsidenten von grösseren Organisationen tendenziell besser vergütet, um den erhöhten Verantwortungsgrad zu honorieren. Für die Mitglieder konnte keine Korrelation festgestellt werden.
Die Festlegung der Vergütung erfolgt bei einem Drittel der Betriebe durch die Trägerschaft, grösstenteils liegt diese Verantwortung aber bei den strategischen Organen selbst (56%). Die Selbstbestimmung der Vergütung kann den Entscheidungsprozess zwar beschleunigen, birgt gleichzeitig aber das Risiko hinsichtlich Interessenskonflikte. Dieses Risiko wird dadurch verschärft, dass 54% der Betriebe die Vergütung des strategischen Gremiums nicht offenlegen. Diese Black Box kann zu einer fehlenden Rechenschaftspflicht und damit potenziell unfairen Vergütungspraktiken führen. Zumal aus der Studie ersichtlich wird, dass die Vergütung zwischen den Betrieben hohe Abweichungen aufweisen, könnte die Offenlegung diese Unterschiede reduzieren und marktübliche Honorare fördern.
Bei Interesse können Sie die Ergebnisse der Gesamtstudie gerne bei uns beziehen.