Zwar werden die Restkosten-Finanzierer durch den Anstieg der Kostenanteile der Versicherer und Bewohner im Bereichder KVG-Pflege zum Teil ab 2020 entlastet, trotzdem bleiben die Restkosten nicht unerheblich. Entscheidender Faktorüber die Höhe ist – auch abhängig von kantonal unterschiedlichen Regelungen – aber immer die Aufteilung der Stundendes Pflegepersonals auf die Kostenträger Pension, Betreuung und KVG-pflichtige Pflege.
Da es dazu in den meisten Institutionen keine perma-nente Erfassung gibt, müssen in Rahmen von Zeitstu-dien beim Pflegepersonal Erhebungen durchgeführtwerden, um die Leistungen korrekt auf die Kostenträger zu verteilen.
Die Tätigkeitserhebung in Form einer Zeitstudie istdamit das Instrument der Wahl, um den nötigen Nach-weis der adäquaten Aufteilung des Pflegepersonals aufdie Kostenträger zu liefern.
Durch die Erhebung wird eine Menge an Daten gesam-melt, die neben den gesetzlichen Vorgaben auch fürbetriebliche Zwecke genutzt werden können. Unter anderem lässt sich auswerten:
• Wer welche Tätigkeiten ausführt.
• Welche Tätigkeiten wann ausgeführt werden.
• Wo Einsatzplan und effektive Zeiten regelmässigvoneinander abweichen.
Anhand der Auswertungen können Skill- und Grade-Mix, Prozesse inkl. Einsatzplan diskutiert und optimiertwerden, woraus ein echter Mehrwert für den Betriebund insbesondere auch für die Mitarbeitenden geschaffen werden kann.