Tarifierungsmodell für die stationäre Langzeitpflege

Im Kanton Zug ist die Langzeitpflege eine Gemeindeaufgabe. Das Zuger Spitalgesetz verpflichtet alle elf Zuger Einwohnergemeinden in der Langzeitversorgung für ein einheitliches Taxberechnungsmodell zu sorgen. Dabei sind neben der Pflegetaxe auch die Betreuungs- und Pensionstaxe nach einheitlichen Berechnungsmodellen zu tarifieren.

Zur Erarbeitung eines einheitlichen Tarifierungsmodells – genannt Taxtool 2016 – setzten die Zuger Gemeinden eine Arbeitsgruppe ein. Diese bestand aus Vertreterinnen und Vertretern der Zuger Gemeinden und Curaviva Zug. Geleitet wurden die Projektarbeiten durch Frau Käty Hofer, Sozialvorsteherin der Gemeinde Hünenberg (vgl. auch Interview). Die Keller Unternehmensberatung AG führt im Auftrag der Zuger Gemeinden die Fachstelle Langzeitpflege und begleitete die Arbeitsgruppe in fachlichen Fragen und im Projektmanagement.

Der Start der Projektarbeiten erfolgte im November 2013. Per Juni 2015 steht das neu erarbeitete Instrument – genehmigt durch die Zuger Gemeinden – für die Berechnung und Vereinbarung der Tarife 2016 zum Einsatz bereit. Auch die Anwenderinnen und Anwender in Alters- und Pflegeheimen und Gemeindeverwaltungen sind im Einsatz des neuen Tarifierungsinstruments geschult worden.

Im Zuger Taxtool wird die Berechnung der Pflegetaxe auf der Basis des Pflegestellenplans vorgenommen. Grundlage dazu sind die für das kommende Jahr erwarteten Budgetzahlen. Ausgehend vom erwarteten Bedarf an Pflegeminuten und zusätzlich angerechneten Stellenprozente für Führung, Qualitätsmanagement, Nachtwache und allenfalls betriebsspezifischen Aufwendungen wird der für die KVG-Pflege notwendige Stellenbedarf errechnet. Die damit verbundenen Personalkosten sowie die Zusatzkosten für Fort- und Weiterbildung, Personalnebenkosten und Kostenanteile für Verwaltung und Anlagenutzungskosten ergeben die KVG-relevanten Pflegekosten bzw. die damit verbundenen Tarife je Pflegestufe.

Die Betreuungskosten sind gesetzlich nicht eigentlich definiert. Sie werden im Kanton Zug wie folgt ermittelt: Von den gesamten budgetierten Personalkosten des Pflegepersonals (Pflege-, Betreuungs- und Aktivierungspersonal) werden die direkt ermittelten KVG-Pflegelohnkosten in Abzug gebracht. Daraus errechnen sich die durchschnittlichen Betreuungskosten pro Aufenthaltstag und Pflegestufe. Im Kanton Zug wird pro Pflegeheim eine einheitliche Betreuungstaxe über alle zwölf Pflegestufe verrechnet.

Die Pensionstaxe umfasst die Kosten für Unterkunft, Vollpension, Besorgung der persönlichen Wäsche sowie für die Teilnahme an Anlässen, die im Pflegeheim angeboten werden. Wie bei der Berechnung der KVG-Pflegekosten erfolgt die Kalkulation der Pensionskosten über den budgetierten Stellenplan für Verwaltung, Verpflegung, Hausdienst und Technischen Dienst sowie den budgetierten Sachkosten. Die kalkulatorischen Abschreibungen und Zinsen werden gemäss den Empfehlungen von Curaviva CH berechnet. Die Kalkulation der Pensionstaxe orientiert sich somit an den Vollkosten. Den Gemeinden wird empfohlen, vollkostenorientierte Tarife mit den Leistungserbringern zu vereinbaren.

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Interview mit Käty Hofer

Vorsteherin Soziales und Gesundheit, Gemeinde Hünenberg;
Vorsitz Arbeitsgruppe Taxtool 2016

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Schwierige Bemessung der Betreuungsleistung

Einschätzung von Dr. Othmar Hausheer, 
Keller Unternehmensberatung AG

Die Regelungen für die Berechnung der Mindeststellenpläne für Pflege und Betreuung sehen in vielen Kantonen für die Betreuungsleistung eine pauschale Anrechnung auf der Basis des notwendigen Zeitaufwandes gemäss Einstufung für die KVG-pflichtigen Pflegeleistungen vor. So sieht z.B. der „Mindeststellenplan Pflege und Betreuung im stationären…"

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