Zuger Gemeinden organisieren Tagesbetreuung gemeinsam

Im Kanton Zug ist die Langzeitversorgung eine Gemeindeaufgabe. Die Tagesbetreuung im Umfang von rund 4’000 bis 4’500 Aufenthaltstagen bei 120’000 Einwohnerinnen und Einwohnern wird seit 2015 durch alle Gemeinden gemeinsam organisiert.

Im Kanton Zug mit elf Gemeinden verpflichtet das Spitalgesetz die Gemeinden im Bereich der sogenannten spezialisierten Langzeitpflege (z.B. ambulante Palliative Care / Spitex-Nachtdienst, Gerontopsychiatrie) das Leistungsangebot gemeinsam zur Verfügung zu stellen. Die gemeinsame Versorgung erfolgt vor allem aus folgenden Gründen:

  • Vermeidung / Hinauszögern eines stationären Eintritts in die Langzeitversorgung
  • Erhöhung der Versorgungsqualität für Patientinnen, Patienten und Angehörige
  • Gleiche Versorgungsqualität / gleicher Leistungszugang für alle Einwohnerinnen und Einwohner der Zuger Gemeinden
  • Kosteneffiziente Leistungserbringung durch gemeinsame Leistungsaufträge.

Die Zuger Gemeinden haben entschieden, auch die Tagesbetreuung gemeinsam zu organisieren. Die Tagesbetreuung kann in mobilen Entlastungsdiensten oder in Tagesplätzen organisiert werden. Mobile Entlastungsdienste gehen zu den zu Betreuenden. Bei Tagesplätzen werden die zu betreuenden Tagesgäste in den Räumlichkeiten der Tagesplätze empfangen.

Im Falle der Tagesplätze gibt es Tagesstätten, die ausschliesslich die Betreuung der Tagesgäste leisten, oder solche, bei welchen die Tagesgäste mit den Bewohnerinnen und Bewohnern einer stationären Pflegeabteilung zusammen betreut werden (Integration in stationäres Angebot).
Aktuell erfolgt die Tagesbetreuung im Kanton Zug mit einer Tagesstätte (Tagesheim) im Pflegezentrum Baar und mit eingestreuten (integrativen) Tagesplätzen im Pflegezentrum Ennetsee in Cham.

Tagesheim im Pflegezentrum Baar

Das Tagesheim im Pflegezentrum Baar kann bis maximal 20 Tagesgäste aufnehmen. Für die Betreuung der Gäste stehen ein Wohn-/Essbereich und verschiedene Räumlichkeiten für gemeinsame Aktivitäten und Aktivierung sowie Ruhe- und Rückzugsmöglichkeiten zur Verfügung. Ein geschützter Garten ermöglicht den Gästen gemeinsame Spaziergänge, Spiele und Verweilen in der freien Natur.

Die Tagesgäste im Pflegezentrum Baar sind oft Personen mit kognitiver Einschränkung (Demenz), die sehr mobil sind. Diese Personen können oft keine Entscheidungen mehr fällen, so dass die Mitarbeitenden des Tagesheimes laufend Hilfestellungen/Unterstützung bieten (z.B. Transfer für Toilette, beim Essen/Trinken unterstützen). Ferner sind Menschen mit Parkinson, mit multipler Sklerose (MS), mit Schlaganfällen oder Hirnverletzungen Tagesgäste. Die Tagesgäste sind durchschnittlich im Bereich der Pflegestufe 2 eingestuft. Die Pflegestufe 7 wird als obere Grenze für einen Aufenthalt im Tagesheim betrachten. Ab ca. Pflegestufe 7 stellt sich die Frage, ob für Tagesgast und Angehörige ein stationärer Langzeitaufenthalt nicht die bessere Lösung ist. Ab Pflegestufe 7 sind oft auch Entlastungs-/Ferienbetten eine geeignetere Lösung.

Die Leistungsvereinbarung mit den Zuger Gemeinden sieht vor, dass die Betreuung von pflegebedürftigen Personen an einzelnen oder mehreren Tagen pro Woche erfolgen kann. Tagesgäste werden von Montag bis Freitag von 09.00 Uhr bis 18.00 Uhr betreut. Für das Jahr 2017 wurde vereinbart, dass die mit einem Tagesaufenthalt verbundenen Pflege-, Betreuungs- und Pensionskosten, neben dem Beitrag der Krankenversicherung für die Pflege, vom Tagesgast mit 82 Fr./Tag und von der Wohnsitzgemeinde mit 75 Fr./Tag getragen werden.

Die Planungsgrundlagen für die kommenden Jahre gehen im Pflegezentrum Baar von rund 4’000 Aufenthaltstagen pro Jahr aus. Im Jahr 2015 wurden aus Zuger Gemeinden insgesamt 76 Gäste mit rund 3’600 Aufenthaltstagen betreut. Dies entspricht einer durchschnittlichen Aufenthaltsdauer von knapp einem Tag pro Woche.

Tagesplätze im Pflegezentrum Ennetsee in Cham

Neben dem Tagesheim im Pflegezentrum Baar bietet das Pflegezentrum Ennetsee in Cham im Auftrag der Zuger Gemeinden ein bis zwei eingestreute (integrative) Tagesplätze an. Das heisst, dass die Tagesgäste gemeinsam mit den stationären Bewohnerinnen und Bewohner an deren Tagesablauf in der gleichen Infrastruktur teilnehmen.

Nach knapp zwei Jahren Pilotbetrieb ist es nach wie vor schwierig, eine generell geltende Aussage zur Pflegebedürftigkeit, zu den Krankheitsbildern, zur Herkunfts- resp. zur Wohngemeinde oder zum Alter der Tagesgäste zu machen. Im Jahr 2015 waren zwei Tagesgäste in der Pflegestufe 2 und zwei Gäste in der Pflegestufe 7 eingestuft. Die Pflege und Betreuung der Tagesgäste, aber auch der Angehörigen ist teilweise zeitintensiv. Das Alter der Gäste ist stark schwankend.

Nachdem im ersten Pilotjahr 2015 von einer erwarteten Richtmenge von 300 bis 400 Aufenthaltstagen ausgegangen wurde, wurde diese für das Jahr 2016 auf 200 Aufenthaltstage reduziert. Für das Jahr 2017 wird unverändert von einer Richtmenge im Bereich von 200 Aufenthaltstagen ausgegangen. Die durchschnittliche Aufenthaltsdauer liegt bei knapp ½ Tag pro Woche. Die Leistungsabgeltung erfolgt im Grundsatz analog derjenigen im Pflegezentrum Baar (2017: Tagesgast: 79 Fr. / Tag; Wohnsitzgemeinde: 75 Fr. / Tag).

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Interview mit Käty Hofer

Vorsteherin Soziales und Gesundheit, Gemeinde Hünenberg
Präsidentin Konferenz Langzeitpflege Zuger Gemeinden

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