Noch nicht genehmigte Grundlagen für neues, ambulantes Gesamttarif-System aus TARDOC und ambulanten Pauschalen zugänglich

Die Organisation ambulante Arzttarife (OAAT) hat die letzte Version mit Stand 18. September 2024 für alle interessierten Parteien freigegeben. Nachfolgend haben wir die wichtigsten Eckwerte zusammengefasst.

Das Gesamttarif-System für das Gesuch an den Bundesrat, welches bis 1.11.24 durch die Parteien einzureichen ist, wurde in der noch nicht genehmigten Version durch die OAAT veröffentlicht. Sämtliche Unterlagen sind unter https://oaat-otma.ch/informationen/gesamt-tarifsystem einsehbar.

Publiziert wurden insbesondere folgende Dokumente:

  • Kataloge:
    Basis bilden TARDOC 1.4 und ambulante Pauschalen 1.1. Bei den ambulanten Pauschalen werden die Kostengewichte in Version 1.1 nun auch in Taxpunkten dargestellt, was einen Vergleich mit TARDOC wie auch mit TARMED deutlich vereinfacht. Zudem wird im Vorschlag zum Tarifstrukturvertrag explizit angestrebt, dass die Taxpunktwerte gemäss TARMED unter TARDOC mindestens im 2026 unverändert angewendet werden können.
  • Triggerliste für ambulante Pauschalen:
    Hierüber lässt sich die Relevanz der Pauschalen anhand Tarifpositionen von heutigen Tarifwerken (insb. TARMED, Zahnarzttarife) für den eigenen Betrieb ableiten.
  • Anwendungsmodalitäten mit ergänzenden Beispielen:
    Neben den Begriffsklärungen zu „Sitzung“ (Zusammentreffen Leistungserbringer mit Patient) und „Patientenkontakt“ (Sitzung und zugehörige Leistungen in Abwesenheit des Patienten) werden die Abrechnungsregeln der „ambulanten Behandlung“ (ein Patientenkontakt oder ein Zusammenzug mehrerer Patientenkontakte) unter TARDOC und den ambulanten Pauschalen erläutert. Aus unserer Sicht ist noch unbeantwortet, ob bzw. welche der drei Elemente systemisch (ERP) zu führen sein werden, insb. auch im Hinblick auf Statistiken und Datenlieferungen (bspw. SpiGes, ITAR_K), um Leistungsmengen und Kosten sinnvoll zwischen Pauschalen und TARDOC separieren zu können. Da neu von einem „Gesamt-Tarifsystem“ gesprochen wird, ist durchaus denkbar, dass keine Separierung nötig sein wird. Für Auswertungszwecke, insb. im Bereich der Pauschalen, wäre eine gewisse Separierung oder zumindest Identifikationsmöglichkeit von ambulanten Behandlungen im System wünschenswert.
  • Details zur Rechnungsstellung:
    Minimalanforderungen, auch an die Diagnoseerfassung, sind erläutert.

Insbesondere für die Spitäler und Kliniken ist das aufgeschaltete Simulationstool hilfreich. Dieses bietet neben der Ableitung von ambulanten Pauschalen auch die Möglichkeit einer Transcodierung von TARMED nach TARDOC an, wodurch sich der Leistungsmix unter dem neuen Gesamt-Tarifsystem abschätzen lässt. Weiter kann dies auch in der Einrichtung von Blöcken in Leistungserfassungssystemen unterstützen.



Unterstützungsleistungen der Keller Unternehmensberatung AG zum neuen Gesamt-Tarifsystem aus TARDOC und ambulanten Pauschalen

Projektleitung
Wir begleiten Ihre Klinik oder Ihr Spital in der Umstellung und übernehmen die Gesamtkoordination. Hierbei begleiten wir Sie in den prozessualen wie auch systemischen Anpassungen, zusammen mit den betroffenen Anwendungsgruppen und Systemlieferanten.

Simulationen
Wir zeigen Ihnen die Auswirkungen des neuen Tarifsystems auf: Abschätzung zur Veränderung im Leistungsvolumen, Abschätzung zur Relevanz und Volumen der ambulanten Pauschalen für Ihr Haus. Bei den Pauschalen differenzieren wir weiter nach Pauschalen mit Zugewinn gegenüber TARMED und Pauschalen mit Verlusten in Taxpunkten und damit mit potentiellem Handlungsbedarf in den Prozessen oder der Leistungserfassung.

Wir freuen uns über Ihre Kontaktaufnahme.

Keller Unternehmensberatung AG

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