Gerade unter dem steigenden Kostendruck der Institutionen der Langzeitpflege (Alters- und Pflegeheime) ist es für die Führung unerlässlich, über ein zielgerichtetes betriebswirtschaftliches Instrumentarium zu verfügen. Ein Instrumentarium, welches transparent und korrekt aufzeigt, welche Kosten die Pension, die Betreuung und die Pflege verursachen.
Mindestens einmal pro Jahr – zum Beispiel auch als Input für den Budgetprozess – muss sich die Geschäftsleitung mit der Frage auseinandersetzen, welchen Spielraum die (allenfalls kantonal geregelten) Tarife zulassen, wo Zurückhaltung oder Korrekturen bei den Personal- oder Sachkosten angesagt sind.
Auch für den Vergleich mit anderen Betrieben (Benchmarking) liefert eine korrekt erstellte Kostenrechnung eine gute Grundlage, kann doch damit besser verstanden werden, welches möglicherweise die Ursachen für unterschiedliche Kostenstrukturen sind. Die Kosten der Hilfskostenstellen wie z.B. Technischer Dienst, Verwaltung, Hauswirtschaft, Wäscherei, Reinigung, usw. können damit ausgewiesen und weiter analysiert werden.
Ein zentraler Teil der Kostenrechnung ist die Anlagebuchhaltung bzw. die daraus berechenbaren Kosten für die Anlagenutzung (kalkulatorische Abschreibungen und Verzinsungen). Da die Alters- und Pflegeheime anlageintensive Betriebe sind, müssen für eine korrekte betriebswirtschaftliche Planung und Steuerung auch diese massgebenden Kosten korrekt einfliessen, um langfristig eine betriebswirtschaftliche gesunde Unternehmensführung sicherstellen zu können.