Eine erste Auseinandersetzung mit den zukünftig im ambulanten Bereich möglichen Tarifen
Eine Aktualisierung zum Thema finden Sie im Beitrag vom 15.10.2024 unter nachfolgendem Link:
https://www.keller-beratung.ch/noch-nicht-genehmigte-grundlagen-fuer-neues-ambulantes-gesamttarif-system-aus-tardoc-und-ambulanten-pauschalen-zugaenglich/
In die Ablösung des TARMEDs ist zwischenzeitig einiges an Bewegung gekommen und mit dem TARDOC Version 1.3 der Tariforganisation ats-tms AG sowie einem Grouper der Version 0.2 für ambulante Pauschalen der solutions tarifaires suisses AG, ausgerichtet auf die ambulante Spezialversorgung, stehen neue Tarifsysteme bereit. Der TARDOC wurde bereits beim Bundesrat zur Genehmigung eingereicht, Ziel ist dabei die Einführung ab 1.1.2023. Die ambulanten Pauschalen sollen ab 2024 folgen.
Der TARDOC ist eng mit dem TARMED verwandt. Es wird weiterhin in Taxpunktwerten gerechnet mit Taxpunkten für die ärztliche Leistung (AL) und Taxpunkten für Infrastruktur- und Personalleistungen (IPL), welche im Prinzip die im TARMED bestehenden technischen Leistungen (TL) ersetzen. Zur Wahrung der Kostenneutralität gegenüber dem TARMED soll jeder Taxpunktwert mit einem External Factor (EF) multipliziert werden, der Wert liegt gemäss Curafutura bei 0.82 (bzw. 0.83 als verhandelter Wert). Die inhaltlichen Unterschiede zwischen TARMED und TARDOC können in Auszügen einer Wundversorgung aufgezeigt werden:
Leistungen unter TARMED | Gegenstück unter TARDOC V1.3 |
00.0010 Konsultation, erste 5 Min. (Grundkonsultation) | AA.00.0010 Ärztliche Konsultation, erste 5 Min. |
00.0020 + Konsultation, jede weiteren 5 Min (Konsultationszuschlag) 00.0030 + Konsultation, letzte 5 Min. (Konsultationszuschlag) | AA.00.0020 + Ärztliche Konsultation, jede weitere 1 Min. |
… | |
00.2285 Nicht formalisierter Bericht, 11 bis 35 Zeilen Text | AA.25.0010 Erstellung eines ärztlichen Berichts zuhanden eines anderen Arztes, eines Therapeuten oder der Pflege, pro 1 Min. |
… | |
04.1030 Wundversorgung ohne Einbezug komplexer Strukturen, übrige Lokalisationen, erste 6 cm | MK.15.0030 Wundversorgung ohne Einbezug komplexer Strukturen, erster cm MK.15.0040 + Nachbereitung Wundversorgung ohne Einbezug komplexer Strukturen, pro 1 Min. MK.15.0050 + Wundversorgung ohne Einbezug komplexer Strukturen, jeder weitere 1 cm |
… |
Einzelne Leistungen können 1:1 übergeführt werden, für andere gibt es neue Leistungen oder Vereinfachungen, andere wiederum werden in mehrere Leistungen aufgeteilt, wobei zum Teil die Stückelungen unterschiedlich sind, mehrheitlich im TARDOC genauer zu erfassen sind (Wundversorgung nach cm, Zeiteinheiten im Minutentakt).
Für Leistungserbringer im ambulanten Bereich heisst dies, dass sämtliche Leistungsblöcke analysiert und übergeführt werden müssen, was mit einem nicht unerheblichen Aufwand verbunden ist. Aufgrund der höheren Detaillierung in Teilbereichen sind auch die Leistungserfassungssysteme gefordert, entsprechende Hilfestellung zu bieten, um die je Konsultation variierenden Parameter (im Beispiel oben die Schnittlänge) individuell und effizient erfassen zu können.
Die ambulanten Pauschalen fokussieren wie eingangs erwähnt auf die ambulante Spezialversorgung und schliessen damit primär die klassische Hausarztmedizin und Psychiatrie, also primär Leistungserbringer in einfacher Infrastruktur, eher aus. Im Vordergrund stehen umgekehrt weitestgehend standardisierte Leistungen, bspw. im Bereich der ambulanten Operationen. Ziel ist dabei, den administrativen Aufwand und gleichzeitig Mengenausweitungen zu reduzieren. Der aktuell zur Verfügung gestellte Batchgrouper erwartet neben demografischen Daten zum Fall als Eingabegrössen, TARMED-Positionen und eine ICD-10 Hauptdiagnose. Gemäss Regelwerk der Version 0.2 definiert der Grouper, ob ein Einzelleistungstarif (also TARMED oder TARDOC) oder eine Pauschale zur Anwendung gelangen wird. Grundsätzlich sollen für die Kodierung aber die gleichen Regeln des BfS wie für den stationären Bereich zur Anwendung gelangen, d.h. mittels Erfassung von Diagnosen und Prozeduren. In der Pauschale zusammengefasst werden maximal die an einem Tag erfassten Leistungen (entspricht dem tarifarischen Fall), Leistungen an weiteren Tagen werden gemäss heutigem Stand als Einzelleistungen abgerechnet (Sprechstunden im Vorfeld, Nachbetreuung).
Für die Einführung der beiden Tarife sehen wir zum jetzigen Zeitpunkt folgende Herausforderungen:
- Leistungskatalog müssen umgestellt werden, Leistungsblöcke zur effizienten und möglichst vollständigen Leistungserfassung auf die neuen Tarifsysteme übergeführt werden.
- Auch für die ambulanten Pauschalen muss weiterhin eine Taxpunkt- bzw. zeitbasierte Leistungserfassung erfolgen. Dies, um im Sinne von REKOLE® die Kosten fair verteilen zu können.
- Kodier-Knowhow bzw. Kenntnisse über die wesentlichen Trigger und Pakete sind im ambulanten Bereich aufzubauen. Weiter werden Systemanpassungen nötig sein, um möglicherweise mehrere Patientenkontakte in einem tarifarischen Fall zusammenfassen zu können und insbesondere um ambulante Pauschalen abbilden und fakturieren zu können.
Da TARDOC potenziell früher zu erwarten ist als die ambulanten Pauschalen, empfehlen wir sobald dieser sicher erhärtet, mit der Analyse der Leistungspakete zu starten. Wir erachten die Überführung der Pakete als eher aufwändig. Allenfalls ist auch von Interesse, die häufigsten Leistungspakete zu Transcodieren, um Effekte der neuen Tarifsysteme hausspezifisch abschätzen zu können.
Links mit weiteren Informationen:
Ambulante Pauschalen, Version 0.2:
https://solutions-tarifaires.ch/aktuelles/simulationsgrouper-und-umfassende-informationen-publiziert
TARDOC Version 1.3: